Lasermessgerät
Beim Begriff Lasermessgerät scheiden sich schnell die Gemüter. Wenn der eine Lasermessgerät hört, denkt er unweigerlich an Baustelle und Handwerkeln. Ein anderer bekommt ein mulmiges Gefühl und verbindet Lasermessgerät sofort mit einer Geschwindigkeitskontrolle. Selbstverständlich handelt es sich dabei um zwei verschiedene Geräte. Beiden ist die Nutzung der gepulsten, gebündelten intensiven Lichtquelle gemein, die dem Lasermessgerät seine Namen gegeben hat und die grundsätzliche Messweise.
Das Lasermessgerät zur Geschwindigkeitserfassung
Bei diesem Lasermessgerät, auch Laserpistole oder Messpistole genannt, wird der Lichtstrahl auf das Fahrzeug ausgerichtet und von diesem zurückgeworfen. Der zurückgeworfene Strahl wird vom Lasermessgerät wieder empfangen. Aus dem Unterschied zwischen Senden und Empfangen kann das Gerät die Bewegung des angestrahlten Objekts berechnen– das Lasermessgerät misst Geschwindigkeiten. Im Gegensatz zu ortsfest installierten Radaranlagen bieten diese Geräte den Vorteil einer mobileren Geschwindigkeitserfassung, beispielsweise, um schnell an besonderen Gefahrenschwerpunkten eingesetzt zu werden. Für die Sicherheit im Straßenverkehr können diese kleinen und mobilen Geräte einen Gewinn darstellen. Allerdings darf nicht verhehlt werden, dass derzeit diese Geräte wegen tatsächlicher oder angeblicher Ungenauigkeiten in die Kritik geraten sind.
Das Lasermessgerät zur Entfernungsmessung
Für die Messung einer Entfernung wird das Lasermessgerät auf eine Reflektionsfläche in der zu messende Entfernung ausgerichtet. Das Lasermessgerät schickt einen Strahl in Richtung der Fläche der dort wieder zum Lasermessgerät zurückgeworfen wird. Anhand der gemessenen Laufzeit des Strahls kann das Lasermessgerät die Entfernung zwischen Gerät und Reflektionsfläche ermitteln.
Während vor einigen Jahren Zollstock – genauer der Gliedermaßstab – und Rollenbandmaß wie selbstverständlich zur Ausstattung auf Baustellen und bei privaten Umbaumaßnahmen zählten, kommt heute immer häufiger ein Lasermessgerät zum Einsatz. Mittlerweile erhält man ein Lasermessgerät schon für vergleichbar „kleines Geld“. Dabei stellt sich unweigerlich die Frage nach der Qualität und den Möglichkeiten von einem solchen preiswerten Lasermessgerät.
Gerade die preisgünstigeren Geräte verfügen oft über einen schwächeren Laserstrahl und ermöglichen deshalb auch nur bei gedämpftem Licht z.B. in Innenräumen eine Messung. Gang und gäbe sind auch Funktionen mit deren Hilfe das Lasermessgerät, aus den gespeicherten Messergebnissen den Rauminhalt oder die Fläche berechnen kann. Ein leistungsfähiges aber auch teureres Lasermessgerät hat oft noch weitere Funktionen um die Höhe von Objekten geometrisch zu berechnen.
Der Messbereich der Geräte bewegt sich im Bereich von 5 cm bis hin zu 100 m. Die Genauigkeiten der Messergebnisse – richtige Bedienung des Gerätes vorausgesetzt – liegen in der Regel im Bereich einer Abweichung zwischen gemessener und tatsächlicher Entfernung um wenige Millimeter. Je nach dem beabsichtigten Einsatzgebiet sollte man sich darüber, wie auch über die Stromversorgung bzw. den Stromverbrauch Gedanken machen. Was oft vernachlässigt wird: Ein Lasermessgerät für den Außeneinsatz sollte über eine entsprechende Schutzklasse verfügen.
Gefahren
Immer wieder Gegenstand angeregter Diskussionen ist die Gefahren, die von einem Lasermessgerät ausgehen soll. Tatsache ist, dass Laserstrahlen Augenschäden hervorrufen können – schließlich werden Laserstrahlen mit hoher Intensität zum Bearbeiten verschiedener Werkstoffe eingesetzt. Die Laser, die in einem solchen Gerät zum Einsatz gelangen, sind aber von der Einstufung her Laser der Klassen 1 oder 2, von denen bei kurzzeitiger Einwirkung keine Gefahr für die Augen ausgeht. Ebenso stellt ein Lasermessgerät keine zusätzliche Brandgefahr, selbst in staubigen Umgebungen mit leicht brennbaren Materialien dar.